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DMS Redaktion

Netzsicherheit für Arztpraxen und Zahnarztpraxen

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V regelt die Anforderungen das IT-Sicherheitsniveau in den Praxen der Ärztinnen und Ärzte. Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Netzsicherheit für Arztpraxen und Zahnarztpraxen. 

Die IT-Sicherheitsrichtlinie §75b SGB V für Praxen

Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie §75b SGB V regelt die Netzsicherheit für Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Richtlinie muss umgesetzt werden, damit die Datensicherheit und die IT-Infrastruktur in Arztpraxen, bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sicherer werden. Ist Deine Praxis schon sicher? Wir kennen die neue Richtlinie und können deine IT-Umgebung Richtlinien konform konfigurieren.   

Die IT-Sicherheitsrichtlinie und ihre Anforderungen

Mit Inkrafttreten der IT-Sicherheitsrichtlinien gemäß §75b SGB V, 2021 wurden verbindliche Anforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen festgelegt. Die einzelnen Maßnahmen, richten sich nach der Praxisgröße. Aber es gibt auch Maßnahmen, die für alle Praxen gleich sind. Darunterfallen:

Der Einsatz eines aktuellen Virenscanners (Software)

Eine Firewall und die Dokumentation deines Netzplans.

Natürlich sollte deine Webseite auch sicher sein und der aktuellen DSGVO-Richtlinie entsprechen.  Um eine optimale IT-Sicherheit in Praxen zu gewährleisten, braucht es tiefgreifende IT-Kenntnisse. Wir nehmen dich und auch gerne deinen IT-Betreuer an die Hand und setzten diese Vorgaben gerne in partnerschaftlicher Weise zusammen oder allein um.  

Grundsätzlich geht es um die IT-Sicherheit, der gesamten Hard – und Software, sowie um die Daten, die verarbeitet werden. Die Cyberkriminalität schreitet immer weiter und wird immer ratinierter, während der digitale Prozess bei Arztpraxen sich auch rasant entwickelt.  Es lauert in Praxen an digitalen Gefahren für Patienten oder Mitarbeiter in einer Praxis. Die zuletzt in der Presse bekannt gewordenen Fälle von Informationssicherheits- und Datenschutzvorfällen bei denen Patientendaten ungeschützt für Jedermann über das Internet abrufbar waren, zeigen, dass ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich Informationssicherheitsmaßnahmen in Arztpraxen besteht.

Was beschreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie für Ärzte und Psychotherapeuten?

Die Maßnahmen entscheiden sich je nach Praxisgröße und der vorhandenen IT-Infrastruktur. In der Richtlinie geht vor allem drum, dass Minimum der Maßnahmen, die Praxisinhabende umsetzten müssen, damit die IT-Sicherheit, also die Sicherung der Hard- und Softwareausstattung, zu gewährleistet wird.

Was beschreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie für Ärzte und Psychotherapeuten?

Die Maßnahmen entscheiden sich je nach Praxisgröße und der vorhandenen IT-Infrastruktur. In der Richtlinie geht vor allem drum, dass Minimum der Maßnahmen, die Praxisinhabende umsetzten müssen, damit die IT-Sicherheit, also die Sicherung der Hard- und Softwareausstattung, zu gewährleistet wird.

Was beschreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie für Ärzte und Psychotherapeuten?

Handlungsbedarf hinsichtlich Informationssicherheitsmaßnahmen in Arztpraxen besteht, einerseits, weil immer mehr Geräte Zugang zu Arztpraxen haben, andererseits, weil immer mehr IT-Systeme auch an Praxen angebunden werden.  Damit werden Fernwartungszugänge von Herstellern und IT-Betreuern, Softwareupdates sowie die Telematikinfrastruktur zwingend nötig, um den Praxen zum Beispiel schnellen Support liefern zu können. Dazu muss die Arztpraxis zwingend an das Internet angebunden werden und Sicherheitslücken können entstehen.

IT-Infrastruktur für Ärzte hat eine neue Dimension erreicht

Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen erreicht nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur oder die Inkraftsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung eine neue Dimension. Auch die KBV setzt durch ihre neue IT-Sicherheitsrichtlinie Standards, dessen Umsetzung für Arztpraxen seit kurzem ansteht.

Die Anforderungen an eine Praxis, was das Thema EDV betrifft, werden immer komplexer und sind extrem kurzlebig. Viele gesetzliche und behördliche Vorgaben greifen heute in die Routine der Praxisabläufe ein und wirken sich auf die IT-Landschaft der Praxis aus. Das Verstehen und Umsetzen von konkreten Anforderungen ist komplex, zeitaufwendig und erfordert hohes IT-Know-how.

Wir helfen ihnen gerne weiter

Die IT-Landschaft wird immer komplexer, da braucht es schon ein gewisses IT-Grundverständnis, um die Zusammenhänge zu verstehen. Bevor Du dich jetzt stundenlang, mit IT-Themen auseinandersetzt, komm doch einfach zu uns. Unser Team hat über 20 Jahre IT-Erfahrung und ist zuverlässig und seriös, darüber hinaus, bieten wir einen Top Support für Praxen, aller Fachrichtungen. Wir bieten zu fairen Preisen, die Einrichtung der IT-Sicherheit in Praxen, nach der IT-Sicherheitsrichtlinie §75b SGB V an. Auch gerne zusammen mit ihrem IT-Betreuer.  

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ärztinnen und Ärzte

Darüber hinaus verfolge wir das Ziel, das aktuelle Datenschutzrecht in Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen zu fairen und transparenten Konditionen umzusetzen. Nachhaltig und ohne versteckte Kosten. Gerne in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in Praxen oder Unternehmen, stellen wir die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in kompetenter und praxisorientierter Weise sicher. Auch gerne für deine Webseite. Du überlegst, eine aktuelle, schöne und funktionale Webseite für deine Praxis neu erstellen zu lassen, wir setzten diese gerne für dich um und machen diese gleich sicher und DSGVO konform.

Spreche mit unserem Berater, unverbindlich und kostenlos, über unseren Service für deine Praxis.

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Netzsicherheit für Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Die Anforderungen an die IT-Infrastruktur und Software für Praxen werden immer umfangreicher.

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